Die europäischen, regionalen und internationalen Vorgaben gegen Meeresmüll werden u. a. durch rechtliche Regelungen oder fachliche Maßnahmen national unterstützt. Mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) hat die EU einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die EU-Mitglieder die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Die Umsetzung der MSRL wird gemeinschaftlich für den gesamten deutschen Teil der Nord-und Ostsee durchgeführt. Verantwortlich ist der Bund/Länder-Ausschuss für die Nord-und Ostsee (BLANO), der als national zuständige Stelle die Koordinierung und Abstimmung der MSRL-Umsetzung wahrnimmt. Im Rahmen der BLANO-Facharbeitsgruppe „Abfälle im Meer“ arbeiten Experten daran, die Umsetzung der MSRL in ihren verschiedenen Schritten zu unterstützen und fachlich zu begleiten (Bewertung des aktuellen Umweltzustands, Beschreibung des guten Umweltzustands, Festlegung von Umweltzielen, Erstellung und Durchführung eines Monitorings, Erstellung und Umsetzung eines Maßnahmenprogramms).

Um das aus der MSRL abgeleitete nationale Umweltziel „Meere ohne Belastung durch Abfall“ zu erreichen, enthält das deutsche Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die im Folgenden gelisteten Aktionsfelder. Die Bandbreite möglicher Maßnahmenvorschläge in jedem Aktionsfeld bietet verschiedene Handlungsoptionen für die Umsetzung. Um die Maßnahmenumsetzung zu unterstützen  und zu operationalisieren wurde der Runde Tisch Meeresmüll etabliert.

Verankerung des Themas Meeresmüll in Lehrzielen, -plänen und -material

Teaser: Bildungseinrichtungen sollen zu einem Multiplikator zur Erreichung der Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) werden. Zu diesem Zweck soll das Thema Meeresmüll mit Hilfe von zielgruppenorientierten Unterrichtsmodulen in bestehenden Lehr- und Ausbildungsplänen ergänzt und weitere Formate gefunden werden, um das Thema in die Bildung einfließen zu lassen.

Reduktion der Einträge von Kunststoffmüll, z.B. Plastikverpackungen, in die Meeresumwelt

Teaser: Die bereits bestehenden Erfassungs- und Verwertungsstrukturen für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen sollen weiterhin gestärkt und gezielt optimiert werden, beispielsweise durch die Ausweitung der Pfandpflicht auf diejenigen Produkte oder Verpackungen aus Kunststoff, die sich häufig in der Meeresumwelt finden.

Müllbezogene Maßnahmen zu Fischereinetzen und -geräten

Teaser: Durch Vorsorge-, Vermeidungs- und Nachsorgeaktivitäten sollen die Eintrags- und Verbleibmengen von Fischernetzen und anderen Fischereigeräten im Meer reduziert werden.

Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung des Vorkommens von Abfällen aus fischereilichen Aktivitäten. Dies beinhaltet Aktivitäten zur Vorsorge, Vermeidung und Nachsorge in Bezug auf verloren gegangene Fischereinetze und andere Fischereigeräte.

Reduzierung des bereits vorhandenen Mülls im Meer

Teaser: Müll, der bereits in das Meer, in Flüsse oder in küsten- bzw. ufernahe Bereiche gelangt ist, soll öffentlichkeitswirksam eingesammelt und einer sachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Das Ziel der Maßnahme besteht in der Förderung und Ausweitung von ökologisch verträglichen Aktionen zur Reinigung der marinen Umwelt, wie z. B. der Strände, Flussufer und Küsten sowie der Wasseroberfläche oder des Meeresbodens.

Reduzierung der Emission und des Eintrags von Mikroplastikpartikeln

Teaser: Durch rechtliche Vorgaben, technische Lösungen, Selbstverpflichtungen der Industrie und Bewusstseinsbildung bei Konsument*innen soll der Eintrag von Mikroplastik in die Meere verringert werden.

Ziel der Maßnahme ist es, konkrete Maßnahmenvorschläge zu identifizieren, zu entwickeln und zu operationalisieren, die einen Beitrag zur Reduzierung der Eintragsmengen von Mikroplastik in die Meeresumwelt leisten.